Abbruch Doktorat
Wenn Sie Ihr Doktorat abbrechen m?chten, besprechen Sie dies direkt mit
der Leiterin oder dem Leiter Ihrer Doktorarbeit. Gemeinsam legen Sie das
Austrittsdatum fest und halten den einvernehmlichen Abbruch des Doktorats in einer formlosen schriftlichen Erkl?rung fest.
Ein vorzeitiger Austritt muss zwingend mit dem Formular Exmatrikulationserkl?rung für Doktorierende der Doktoratsadministration gemeldet werden. Erst nach Einreichung dieses Formulars wird die Exmatrikulation vollzogen.
Falls notwendig treffen Sie mit der bisherigen Leiterin oder dem bisherigen
Leiter eine schriftliche Vereinbarung? über die bereits erzielten Ergebnisse, Forschungsdaten und Autorenschaften.
Achtung:
Ohne das Einreichen der Austrittserkl?rung wird die Immatrikulation weitergeführt. Dadurch anfallenden Semestergebühren müssen beglichen werden.