Gesuch stellen: Nachteilsausgleich

Zur Kompensation von studien- und prüfungsrelevanten Erschwernissen k?nnen individuelle Anpassungen der Studienbedingungen vereinbart werden. Dies wird mittels Nachteilsausgleich geregelt. Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Unter einem Nachteilsausgleich sind spezifische Massnahmen zu verstehen, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte studien-? und prüfungsrelevante Erschwernisse zu kompensieren. Die studiengangsspezifischen Anforderungen an das Studium bzw. an Prüfungen werden nicht ver?ndert. Die Massnahmen müssen verh?ltnism?ssig sein und werden schriftlich festgehalten sowie zeitlich definiert. Nachteilsausgleiche dürfen zu keiner qualitativen Reduktion der Bildungsziele eines Studiengangs führen.

Ein Nachteilsausgleich ist keine Lernzielanpassung. Lern-? oder Prüfungsinhalte bleiben gleich. Nachteilsausgleiche dürfen zu keiner Bevorzugung gegenüber nicht behinderten Studierenden führen.

Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich? 

Damit Studierende Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Es muss eine Funktionsst?rung vorliegen, welche von einem Facharzt oder einer Fach?rztin diagnostiziert worden ist (gem?ss ICD-??10 Kriterien). Die Behinderung muss dauerhaft sein. Personen mit vorübergehenden Beeintr?chtigungen haben kein Anrecht auf Nachteilsausgleich. 
  • Es muss eine Krankheit vorliegen, die von langer Dauer oder episodischem Verlauf ist. Chronische Erkrankungen k?nnen das Ergebnis einer degenerativen Ver?nderung psychischer und somatischer Zust?nde sein oder diese zu Folge haben.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs besteht nicht grunds?tzlich und muss unter Berücksichtigung der Anforderungen im Studiengang und den Bedürfnissen der antragstellenden Person im Einzelfall bestimmt werden.

Welche Schritte gilt es zu beachten?

  1. Informieren Sie sich rechtzeitig über die studiengangspezifischen und fachlichen Leistungsanforderungen Ihres gew?hlten Studiengangs sowie über Prüfungsformen und andere Leistungsnachweise (Praktika, Labor etc.), die zum Curriculum geh?ren.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin beim Beratungs- & Coachingzentrum. Ein Erstgespr?ch ist erforderlich. Bitte bringen Sie ein vorhandenes ?rztliches Attest mit, damit geprüft werden kann, ob alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind.
  3. Füllen Sie das Antragsformular vollst?ndig aus und reichen Sie das Gesuch ein. Ein ausführliches ?rztliches Attest gem?ss dieser Checkliste ist zwingend beizulegen, damit das Gesuch bearbeitet werden kann.

Bis wann muss das Gesuch eingereicht werden?

Für die Einreichung eines Antrags um Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen gelten verbindliche Fristen. Diese sind kurz nach Semesterbeginn. Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen.

Gesuchsformular und Anleitung

Hier geht es zur Webseite Gesuche um Ausnahmeregelungen. Dort finden Sie Folgendes:

  • Antragsformular
  • Anleitung zum Vorgehen
  • Fristen (FS 2026, 1. M?rz 2026 - HS 2026, 27. September 2026)
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